Steuergestaltung

Da die Gesetzgebung und die Rechtsprechung weiterhin sehr kompliziert ist, bedarf es bereits vor Tätigwerden einer umfangreichen steuerlichen Beratung, um die Steuerlast zu optimieren. Die folgende Darstellung ist sehr allgemein gehalten, da jeder Sachverhalt unterscheidlich zu beurteilen ist.

  • laufende Steuerplanung zur Senkung der steuerlichen Gesamtbelastung
  • regelmäßige Überprüfung der bestehenden rechtlichen Organsisation im Hinblick auf Änderungen im Steuerrecht
  • Beratung hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen geplanter unternehmerischer Maßnahmen (z.B. Unternehmenskauf und -erweiterung)
  • Testamentsgestaltung und Nachfolgeregelung
  • Nutzung von Steuerstundungsmöglichkeiten im Bereich der Bilanzierung durch Anwendung der geltenden Rechtslage
    z. B.
    • Investitionsabzug
    • Bewertung von Vorräten
    • Bewertung von teilfertigen Arbeiten
  • Progressionsglättung bei der Einkommensteuer

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